SPD Ortsverein Bockhorn

SPD Bockhorn

Einzelhandelskonzept 2018

Veröffentlicht am 20.03.2018 in Kommunalpolitik

Die Zukunft des ländlichen Raumes

 

Die meisten Menschen leben im sogenannten ländlichen Raum, verwaltungstechnisch: im Bereich von Grundzentren. Das ist ein Begriff aus dem Landes-Raumordnungsplan (LROP) für das Land Niedersachsen, der unterteilt unseren Lebensraum in Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. Er basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, im Jahre 2008 neu bekannt gemacht und zuletzt 2017 geändert. 

 

Mit Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen soll das LROP dazu dienen, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es ist von den Planern gewollt, daß die Einwohner in den Oberzentren und Mittelzentren einkaufen.

 

Im Zusammenhang mit der Anfang 2017 vom Kabinett beschlossenen LROP-Änderungsverordnung wurde eine Arbeitshilfe zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten erarbeitet. Viele Einzelhändler in den Grundzentren befürchten, daß diese „Arbeitshilfe“ die Einzelhandlungsentwicklung vor Ort ruiniert und hoffen auf eine Überarbeitung.

 

Auch für Bockhorn hat der LROP fatale Auswirkungen:

Vom Landkreis Friesland wurden für alle Umbau und Neubauvorhaben von Edeka, Aldi, Combi, Lidl zusammen lediglich 600 Quadratmeter zugestanden. 

Dazu kommt eine unverständliche Vorgehensweise bei der Beratung zur Beschlußfassung durch den Gemeinderat:

 

  1. Am 17.12.2013 beschließt der Rat der Gemeinde Bockhorn das Einzelhandelskonzept des Ing. Büros Stadt und Handel. Das ist seitdem das städtebauliche Entwicklungskonzept im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
    Mit dem Konzept soll die Weiterentwicklung der gesamtgemeindlichen Zentren- und Einzelhndelsstruktur auf eine tragfähige, funktional ausgewogene und rechtssichere Gesamtkonzeption gegründet werden.
    Die Vitalität und Attraktivität des Ortszentrums soll stabilisiert bzw. ausgebaut weren. Die Nah- und Grundversorgung der Bevölkerung soll gesichert und verbessert werden.

 

  1. Drei Jahre später wurde von der Gemeinde Bockhorn der Auftrag für die Erstellung eines Verträglichkeitsgutachtens zur Verkaufsflächenerweiterung der Lebensmittelmärkte ALDI und Combi, sowie die Neuansiedlung eines Edeka Lebensmittelmarktes an die Fa. CIMA vergeben.
    CIMA empfiehlt die Erweiterung COMBI, Ansiedlung EDEKA. Aldi soll nicht erweitert werden. Für Bockhorn insgesamt sehr positive Aussichten.

 

Umstrittene Einwendungen in der Stellungnahme des Landkreises (Falsche Schlußfolgerungen, Verwendung falscher Zahlen) führen zur Ablehnung des CIMA-Gutachtens. Ein weiteres Gutachten mit geänderten Vorgaben wurde von der Gemeinde Bockhorn in Auftrag gegeben.

 

3.  Am 04.07.2017 erstellte das Ing. Büro Stadt und Handel dieses Gutachten. Für die Entwicklung der Geschäfte im Ortskern der Gemeinde überwiegen die Risiken. Auf jeden Fall werden die Einkaufsmöglichkeiten schwinden. Fazit des Gutachtens: ALDI´s Wünsche zu reduzieren, COMBI zu erweitern, EDEKA nicht zuzulassen.  

 

In der folgenden Ratssitzung wird mit einer Stimme Mehrheit der Vorschlag des 2. Gutachtens gegen die Stimmen u. a. der SPD angenommen.

 

Damit hat die Mehrheit im Rat der Gemeinde Bockhorn sich gegen die Interessen der bockhorner Bürger gestellt. COMBI hat in Bockhorn unzulässigen Konkurrenzschutz, in den Nachbargemeinden dürfte man Frohlocken. In Obenstrohe geht es bereits mit dem EDEKA-Neubau los. 

Alles versteckt sich im Endeffekt hinter dem LROP. Sieht so die Zukunft aus?

Bernd

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